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   VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17 HGW   

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VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17 HGW (https://dejure.org/2017,48261)
VG Greifswald, Entscheidung vom 30.11.2017 - 3 A 800/17 HGW (https://dejure.org/2017,48261)
VG Greifswald, Entscheidung vom 30. November 2017 - 3 A 800/17 HGW (https://dejure.org/2017,48261)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Greifswald, 02.11.2017 - 3 A 1058/15

    Kommunalbeitrag: Heranziehung zu Anschlussbeiträgen

    Auszug aus VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17
    Zwar bestehen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt A-Stadt (Abwasserbeitragssatzung - ABS) vom 24. Oktober 2013 i.d.F. der 1. Änderung vom 26. März 2015 (VG Greifswald, Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 1058/15 -, juris Rn. 21 ff.), jedoch ist die Rechtsanwendung durch den Beklagten fehlerhaft.

    Damit hat die Stadt A-Stadt in der Vereinbarung in § 17 Abs. 3 des Erbbaurechtsvertrages auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen verzichtet und so gegen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V bestehende Beitragserhebungspflicht als gesetzlichem Verbot i.S.d. § 59 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) i.V.m. § 134 BGB verstoßen (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 1058/15 -, juris Rn. 44 ff.).

    Denn die Annahme einer Schutzwürdigkeit würde dazu führen, dass sich der Beklagte entgegen § 59 Abs. 1 VwVfG M-V i.V.m. § 134 BGB bzw. entgegen § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG M-V an einer unwirksamen Vertragsbestimmung festhalten lassen müsste - ein Ergebnis, das mit der strengen Gesetzesbindung der Verwaltung nicht zu vereinbaren wäre (VG Greifswald, Urt. v. 24.08.2017 - 3 A 847/14 -, n.v., S. 9 des Entscheidungsumdrucks; Urt. v. 02.11.2017 a.a.O., Rn. 49).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17
    Dieser Fehler, der erst "bekannt" ist, seitdem das OVG Mecklenburg-Vorpommern in dem Urteil vom 14. Dezember 2010 (- 4 K 12/07 -) die Anforderungen an die Ermittlung der Tiefenbegrenzung definiert hat, haftet sämtlichen Vorgängersatzungen an.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05

    Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; sachliche

    Auszug aus VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, juris Rn. 81).Gemessen an diesen Kriterien liegt eine Verwirkung in dem dargestellten Sinne vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17
    Die zum Erschließungsbeitragsrecht ergangene gegenteilige Auffassung des VGH Mannheim (Urt. v. 28.02.2002 - 2 S 2327/01 -, juris Rn. 39) ist auf das Anschlussbeitragsrecht nicht übertragbar.
  • VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 2324/16

    Anschlussbeitrag; Unwirksamkeit einer Beitragskalkulation aufgrund von

    Auszug aus VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17
    Eine durch den Erlass einer wirksamen Beitragssatzung ausgelöste Beitragserhebungspflicht (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 16.11.2017 - 3 A 2324/16 -) bestand ebenfalls nicht, da die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Geltung beanspruchenden Satzungen unwirksam sind (s.o.).
  • VG Schwerin, 01.02.2019 - 4 A 511/18

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeiträgen; Umgriffsflächen- und Vollgeschossmaßstab;

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. statt vieler Urt. des Gerichts v. 23. Januar 2019 - 4 A 2801/17 SN - und VG Greifswald, Urt. v. 30. Nov. 2017 - 3 A 800/17 HGW -, juris Rn. 28 unter Hinweis auf OVG Greifswald, Urt. v. 2. Nov. 2005 - 1 L 105/05 -, juris Rn. 81).
  • VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16

    Ablösung des Anschlussbeitrags

    Denn die Annahme einer Schutzwürdigkeit würde dazu führen, dass sich der Beklagte entgegen § 59 Abs. 1 VwVfG M-V i.V.m. § 134 BGB bzw. entgegen § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG M-V an einer unwirksamen Vertragsbestimmung festhalten lassen müsste - ein Ergebnis, das mit der strengen Gesetzesbindung der Verwaltung nicht zu vereinbaren wäre (VG Greifswald, Urt. v. 24.08.2017 - 3 A 847/14 -, n.v., S. 9 des Entscheidungsumdrucks; Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 800/17 -, juris Rn. 49).
  • VG Greifswald, 27.07.2020 - 3 A 1910/17

    Anschlusskosten

    Denn die Annahme einer Schutzwürdigkeit würde dazu führen, dass sich der Beklagte entgegen § 59 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) i.V.m. § 134 BGB bzw. entgegen § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG M-V an einer unwirksamen Vertragsbestimmung festhalten lassen müsste - ein Ergebnis, das mit der strengen Gesetzesbindung der Verwaltung nicht zu vereinbaren wäre (VG Greifswald, Urt. v. 24.08.2017 - 3 A 847/14 -, n.v., S. 9 des Entscheidungsumdrucks; Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 800/17 -, juris Rn. 49; VG Greifswald, Urt. v. 21.11.2018 - 3 A 2289/16 HGW -, juris Rn. 35).
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